Ihr Handeln ist erforderlich!
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Verpflichtung!
Wussten Sie, dass Sie seit dem 01.01.2022 einen Arbeitgeberzuschuss bei Verträgen der betrieblichen Altersversorgung von 15% zahlen müssen?
Das gilt für Entgeltumwandlungen, die vor dem 01.01.2019 abgeschlossen wurden und für fast alle Formen der betrieblichen Altersversorgung - die Direktversicherung, die Pensionskasse und auch den Pensionsfonds. Nur wenn der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge einspart, entfällt diese Verpflichtung. Geregelt ist dies im Paragraph 1a Absatz 1a Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Sollten Sie diese Verpflichtung zur Erhöhung noch nicht umgesetzt haben, besteht dringender Handlungsbedarf! Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Steuerberater nur partiell oder gar nicht weiterhelfen können.

Ihre Verantwortung - unsere Dienstleistung
Verträge müssen geprüft, Mitarbeiter informiert und die Entgeltumwandlungsvereinbarungen geändert werden. Mit den Versicherern muss die praktikable und für Sie einfachste Umsetzung verhandelt werden.
Unsere Dienstleistung ist, dies alles für unsere Mandanten und auch für künftige Mandanten zu übernehmen. Wir möchten Ihr Unternehmen vor wirtschaftlichem Schaden schützen. Das betrachten wir als unsere erste Verantwortung in unseren Mandantenbeziehungen.
Herausforderungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung - eine Versorgungsordnung kann helfen.
Die Umsetzung der Zuschusspflicht für bereits länger bestehende Verträge ist in der Regel sehr komplex. Gemeinsam besprechen wir die Vorgehensweise und installieren eine Versorgungsordnung. Bei einer Steuer- und/oder Sozialversicherungsprüfung werden Sie dann in diesem Themenfeld auf der sicheren Seite sein.
Warum können wir so etwas behaupten? Mehr als 10.000 Mandanten schenken uns bereits Ihr Vertrauen. In diesen Fällen erwarb sich unser Unternehmen spezielles Know-How und unsere Erfahrungskurve ist ausgereift. Ein Team von Mitarbeitern der SMK Versicherungsmakler AG kümmert sich speziell nur um diesen Beratungsbereich.
Welche Vorteile arbeiten wir heraus?
Vorteile für Arbeitgeber
- rechtssichere Gestaltung mit der Enthaftung für den Arbeitgeber
- Berücksichtigung der unternehmerischen Interessen im Spannungsfeld mit den gesetzlichen Regelungen
- Verwaltungsarme und kostenschonende Umsetzung
- optionale Verlagerung von administrativen Tätigkeiten und Entlastung Ihrer Personalorganisation
- u.v.m.
Vorteile für Arbeitnehmer
- Erhöhung der Versorgungssituation im Alter in einem kapitalfinanziertem System
- Umsetzung unter Wahrung Ihrer Interessen und rechtlichen Ansprüche
- Check der bestehenden Versorgungssituation vom Spezialisten
- u.v.m.
Basisinformationen -
Worum geht es?
Herausforderungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung
Sehen Sie im Video, welche Schwierigkeiten für Sie bestehen und erfahren Sie mehr über unsere Lösungsansätze und unsere handelnden Personen.
Viel Spaß beim Ansehen des Videos. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, denn ...
...wir sind Sicherheit Mit Konzept.
Was sagt die Presse?
- Darum ist Fachkompetenz so wichtig
hier geht´s zum Artikel - Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetz
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DATEV-Magazin - Schwachstellen eliminiert
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- Betriebliche Altersversorgung 2020
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bAV Heute - Betriebsrentenstärkungsgesetz Link zum Buch