Geschäftsreisen – Ihre Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Mitarbeitenden

In Allgemeine Informationen by Bettina Kalms

Wenn einer eine Reise tut...

 

Erhöhte Anforderungen bei der Planung von Geschäftsreisen

Wenn ein Arbeitgeber seine Mitarbeitenden auf Reisen schickt, hat er besondere Fürsorgepflichten zu erfüllen. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist gesetzlich verankert (§§ 617 bis 619 BGB). Angesichts der aktuellen Gefahrenlage sind die Sicherheitsansprüche von Reisenden spürbar gestiegen. Der Fürsorgepflicht kommt damit eine höhere Bedeutung zu als noch vor Ausbruch der Pandemie. Für Unternehmen empfiehlt sich ein konsequentes Travel Risk Management.

"Das Reisevolumen ist zwar im Zuge der Covid-19-Krise massiv eingebrochen, doch inzwischen steigt die Zahl der Dienstreisen wieder spürbar an", so Christoph Schulz, Leiter der Gruppen Unfallversicherung bei HDI Global SE. 

Hände

Ihre Verantwortung - unsere Dienstleistung

Was Sie tun können, um Ihrer Fürsorgepflicht gerecht zu werden:

  • Informationen über das Reiseziel sammeln
  • reisende Mitarbeiter:innen informieren
  • Eignung des Mitarbeitenden prüfen
  • Reiseversicherungen abschließen (Unfall und Kranken)
  • Erreichbarkeit und Kommunikation sicherstellen
  • Notfallnummern und -karten übergeben

Herausforderungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung - ein Travel Risk Management kann helfen.

Die Festlegung von klaren Abläufen und Vorgaben kann helfen. Ihre Mitarbeitenden sind dann informiert und besser geschützt. Im Ernstfall können Sie nachweisen, dass Sie Ihre Fürsorgepflicht erfüllt haben.

Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne bei der Absicherung Ihrer Mitarbeitenden in den Bereichen Kranken- und Unfallversicherung.

Welche Vorteile hat ein Travel-Risk-Management?

Vorteile für Arbeitgeber

  • Enthaftung für den Arbeitgeber
  • frühzeitiges Auseinandersetzen mit dem Thema
  • ​​​​​​​Attraktivitätsgewinn dank sinnvoller Absicherungen zum Thema Krankheit und Unfall
  • Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und -loyalität

Vorteile für Arbeitnehmer

  • 100 % Versicherungsschutz auf Geschäftsreisen im Krankheitsfall und bei einem Unfall
  • kostenlos, da arbeitgeberfinanziert

Herausforderungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung

Gerne unterstützen wir bei der Umsetzung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, denn...

...wir sind Sicherheit Mit Konzept.


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Unsere Features für Sie

  • Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung als Einzel- oder Gruppenvertrag


  • Abschluss einer Unfallversicherung mit Weltgeltung als Einzel- oder Gruppenvertrag

  • Wir stehen im Ernstfall zur Seite und helfen bei der Abwicklung



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