Die Managerhaftung, ein Risiko dem es sich zu entziehen lohnt.
Entscheidungen unter Unsicherheit!?
Als Geschäftsführer, Aufsichtsrat oder Vorstand treffen Sie täglich viele Entscheidungen. Auch bei größter Sorgfalt können Fehler passieren. Gerade in der aktuellen Krise stehen Sie ständig vor neuen Herausforderungen. Gesetzliche Vorgaben ändern sich gefühlt im Stundentakt.
Falsche Entscheidungen der Directors und Officers (D+O) können ein Unternehmen viel Geld kosten. Wenn es an die Existenz des Unternehmens geht, werden einvernehmliche Lösungen oder der Verzicht auf Ansprüche gegen Entscheider immer unwahrscheinlicher.
Ende April laufen zum Beispiel die pandemiebedingten Sonderregelungen für die Anmeldung von Insolvenzen aus. Prof. Dr. Wollmershäuser vom ifo Institut reklamiert, „durch das bloße Aussetzen der Antragspflicht werden jedoch nicht die wahren Ursachen der Insolvenz bekämpft, sondern die Folgen der Krise nur zeitlich verschoben“ (ausführlicher Artikel). Experten sprechen davon, dass eine Insolvenzwelle droht. Wir glauben das nicht, aber wer weiß es schon genau. Also "Unsicherheit".
Generell gilt aber, dass ein Insolvenzverwalter immer prüft, ob Gelder beim Geschäftsführer geltend gemacht werden können. Auch frühere Entlastungsvereinbarungen greifen dann nicht mehr.

Unternehmensrisiko oder persönliches Risiko als Manager - unsere Lösungen
Ein Risikotransfer ist immer dann sinnvoll, wenn Schadeneintritt und Ausmaß nicht oder nur mit hoher Unsicherheit kalkuliert werden können. Um diese Situation zu analysieren, benötigt man Sachverstand auf der Risiko- und Schadenseite sowie das "Verstehen" der konkreten Mandantensituation.
Fest steht aber auch, dass Ihre unternehmerischen Entscheidungen durch einen Risikotransfer in eine D+O Versicherung einen Schutzschirm erhalten.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrungen in der Begleitung von zahlreichen D+O Schadenfällen unserer Mandanten, denn wir sind Sicherheit Mit Konzept.
Wer braucht eine D+O Versicherung?
Eine D+O-Versicherung ist für Firmen unterschiedlichster Unternehmensformen geeignet und sinnvoll: von der Aktiengesellschaft, über die GmbH bis hin zum Verein und der Stiftung. Kurzum, alle Unternehmen oder Einrichtung, bei denen es sich eine juristische Person handelt.
Die D+O-Versicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen falscher Entscheidungen. Das Unternehmen schließt die Versicherung ab und ist so vor den Folgen der Fehler seiner Organe abgesichert.
Eine Überlegung, die sich lohnt. Denn die Kosten- / Nutzen- / Risikowahrscheinlichkeits-Betrachtung für eine D+O-Versicherung ist in den meisten Fällen sehr positiv. Unter Umständen können millionenschwere Schäden, die wir bereits bei, für und mit unseren Mandanten abgewickelt haben, auf der Agenda stehen.
Diese vielschichtigen Informationen möchten und können wir hier nicht für Ihre individuelle Situation darstellen. Deswegen, haben Sie Fragen oder sehen einen unverbindlichen Beratungsbedarf, kommen Sie bitte auf Ihren Risikoanalysten bei SMK zu oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Uns ist es wichtig, diese Themen eingehend mit Ihnen besprechen zu können.
Wir sind bei Ihnen!
Sie möchten genau wissen, welchen Schutz Ihnen die D+O bietet und welche Kosten dadurch entstehen?
Sprechen Sie uns gerne an. Wir haben für unsere Mandanten Versicherungsleistungen verhandelt, die so am Markt nicht zu bekommen sind.
Profitieren Sie von unserer Expertise in diesem Bereich, denn
- das Verstehen Ihrer Position,
- die individuelle Beratung aus dem Verstehen heraus,
- die Auswahl des richtigen Risikotransfers,
- unsere exzellente Verbindung zu führenden D+O Versicherern,
- unsere Marktmacht und starke Positionen bei den Risikoträgern,
- sowie die Begleitung im Vertrag und
- unsere partnerschaftliche Unterstützung im Schadenfall,
sind wesentliche Attribute, die SMK als spezialisierter Risikomanager / Versicherungsmakler in der DNA trägt.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme...
...wir sind Sicherheit Mit Konzept.
Faktencheck?
Die Rechtsform GmbH/AG schützt mich doch!
Leider gilt dieser Schutz nur für Außenansprüche (z.B. Lieferanten / Gläubiger) und für den Geschäftsführer auch nur dann, wenn er immer perfekt gearbeitet hat. Die Realität zeigt aber, Organe machen (viele) Fehler, speziell, wenn sich das Unternehmen in der Krise befindet. Fazit: Die Rechtsform schützt das Organ nicht. Und selbst Abwehrkosten gegen falsche Anschuldigungen können existenzbedrohend werden.
Ich bin 100%iger Gesellschafter-Geschäftsführer. Ich nehme mich nicht selbst in Anspruch!
Stimmt schon, aber das interessiert weder den Insolvenzverwalter, noch das Finanzamt und auch nicht den Sozialversicherungsträger. Die holen sich, was ihnen zusteht.
Ich mache nichts falsch!
Die Rechtsprechung oder die wirtschaftliche Lage kann sich schnell ändern. Selbst die beste Organisation kann durch eine fremd verschuldete Krise überfordert werden. Viele Organe arbeiten sehr gut, doch zeigt die Schadenerfahrung, dass selbst die beste Organisation nicht vor Fehlern der Mitarbeitenden geschützt ist. Dann lautet der Vorwurf „Organisationsverschulden“. So landet der Fehler des Mitarbeiters dann doch wieder beim Geschäftsführer - auch beim Besten.
Die Gesellschafter der Firma sind doch Familienmitglieder. Die nehmen mich nicht in Regress.
Haben Sie das in Ihrem Anstellungsvertrag stehen? Verzicht auf alle Ansprüche bei jedem Verschuldensgrad? Wenn nicht, kann sich das gute Verhältnis jederzeit ändern. Bei einer AG wäre so ein weitreichender Verzicht rechtlich gar nicht möglich. Und neben der Familie kommt dann im schlimmsten Fall der Insolvenzverwalter. Der verzichtet auf gar nichts.
Was sagt die Presse?
- Fakten zur D+O Versicheurng
hier geht´s zum Artikel - Insolvenzen in Deutschland
hier geht´s zum Artikel - Wirtschaftslage im Mittelstand im Frühjahr 2021
hier geht´s zur Studie
- Video D+O
hier geht´s zum Erklärvideo - D+O Policen-die Abwehrspezialisten
hier geht´s zu unserem Artikel